Als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin bin ich befugt, auch beglaubigte Übersetzungen Ihrer Dokumente anzufertigen.
Hierzu zählen beispielsweise Urkunden wie Geburts- oder Heiratsurkunden, aber auch Zeugnisse, die Sie bei Behörden und Ämtern
und anderen Institutionen vorlegen müssen.
Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ)