AGB

1) Geltungsbereich
  1. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verträge zwischen dem Übersetzungsbüro Claudia Hartwich und dem Auftraggeber, es sei denn, andere Vereinbarungen wurden ausdrücklich getroffen.
  2. Mit seiner Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an sowie deren Gültigkeit für die Dauer der Auftragsabwicklung.
  3. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für das Übersetzungsbüro Claudia Hartwich nur dann verbindlich, wenn dieses sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
2) Vertragsschluss
  1. Das Übersetzungsbüro Claudia Hartwich unterbreitet dem Auftraggeber ein unverbindliches Angebot für die von ihm gewünschte Übersetzung/Leistung.
  2. Mit Annahme des Angebotes kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzungsbüro Claudia Hartwich zu den im Angebot genannten Bedingungen zustande. Voraussetzung ist, dass der Kunde das Angebot in elektronischer oder sonstiger schriftlicher Form bestätigt und das Übersetzungsbüro Claudia Hartwich dem Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung übermittelt.
3) Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
  1. Der Auftraggeber hat das Übersetzungsbüro Claudia Hartwich vor Zustandekommen des Vertrages über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung/Leistung zu informieren (Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung, Verwendungszweck etc.). Die zu übersetzenden Texte werden dem Übersetzungsbüro Claudia Hartwich vom Auftraggeber in der Regel in digitaler, editierbarer Form übermittelt.
  2. Der Auftraggeber stellt dem Übersetzungsbüro Claudia Hartwich Informationen und Unterlagen, die zur Anfertigung der Übersetzung erforderlich sind, bei Auftragserteilung zur Verfügung (Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, evtl. firmeninterne Fachterminologie usw.).
  3. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4) AUSFÜHRUNG, TERMINOLOGIE, LIEFERUNG UND MÄNGELBESEITIGUNG
  1. Übersetzungen werden gemäß den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Es kommen die allgemein anerkannten Regeln der vereinbarten Zielsprache bzgl. Grammatik und Rechtschreibung zur Anwendung. Fachausdrücke werden in die übliche, lexikalisch vertretbare und allgemein verständliche Version übersetzt.
  2. Liegen seitens des Auftraggebers Wünsche zur Verwendung einer bestimmten Terminologie vor, verpflichtet sich der Auftraggeber, bereits bei Erteilung des Auftrages das Übersetzungsbüro Claudia Hartwich darüber zu informieren und die entsprechenden Materialien in digitaler, editierbarer Form zur Verfügung zu stellen.
  3. Soweit nicht anders vereinbart, umfasst die Leistung des Übersetzungsbüros Claudia Hartwich lediglich die Übersetzung des Dokumentes/Textes in die Zielsprache. Eine weiterreichende Gestaltung, z.B. mit Grafiken und Bildern etc., werden vom Übersetzungsbüro Claudia Hartwich gerne übernommen und nach Zeitaufwand berechnet.
  4. Die fertiggestellte Leistung ist dem Auftraggeber im vereinbarten Format zur Verfügung zu stellen. Erhebt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Übersetzung/Leistung keine Einwendungen, so gilt die Übersetzung/Leistung als vertragsgemäß angenommen.
  5. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzungsbüros Claudia Hartwich.
  6. Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat er Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch das Übersetzungsbüro Claudia Hartwich. Den Anspruch auf Mängelbeseitigung muss der Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels gegenüber dem Übersetzungsbüro Claudia Hartwich schriftlich und unverzüglich, jedoch maximal innerhalb von 14 Tagen, geltend machen. Für die Nachbesserung ist dem Übersetzungsbüro Claudia Hartwich vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.
  7. Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, z. B. Naturereignissen und Netzwerk- und Serverfehlern und sonstigen nicht zu vertretenden Hindernissen, so ist das Übersetzungsbüro Claudia Hartwich berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu fordern. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.
  8. Das Übersetzungsbüro Claudia Hartwich darf sich zur Ausführung aller Geschäfte Dritter bedienen. Dabei haftet das Übersetzungsbüro Claudia Hartwich nur für eine sorgfältige Auswahl. Kontakt zwischen dem Kunden und einem vom Übersetzungsbüro Claudia Hartwich eingesetzten Dritten ist nur mit der Einwilligung des Übersetzungsbüros Claudia Hartwich gestattet. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Kunden und dem Übersetzungsbüro Claudia Hartwich.

5) Rechte Dritter und Freistellung
  1. Der Auftraggeber versichert, dass keine Rechte Dritter an den zu übersetzenden Texten bestehen, welche einer Bearbeitung und Übersetzung sowie der Weitergabe an Dritte zur Übersetzung entgegenstehen. Das Übersetzungsbüro Claudia Hartwich ist berechtigt, gegebenenfalls geeignete Unterlagen zur Klärung dieser Rechte zu fordern.
  2. Der Auftraggeber stellt das Übersetzungsbüro Claudia Hartwich von allen dahin gehenden Ansprüchen Dritter frei.
6) Leistungen
  1. Das Übersetzungsbüro Claudia Hartwich verpflichtet sich, die Übersetzung ohne Mängel und inhaltliche Veränderungen korrekt, dem Ausgangstext entsprechend, auszuführen.
    Jedoch darf das Übersetzungsbüro Claudia Hartwich Kommentare und Fußnoten etc. zum Verständnis einfügen, muss dies aber kenntlich machen.
7) Haftung
  1. Das Übersetzungsbüro Claudia Hartwich haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nicht für durch eine fehlerhafte Übersetzung entstandene mittelbare Schäden. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Die Haftungshöchstgrenze entspricht dem Rechnungsbetrag. Es besteht kein Schadensersatzanspruch infolge der Beanstandung unerheblicher Mängel. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet das Übersetzungsbüro Claudia Hartwich im selben Umfang.
  2. Eine Haftung seitens des Übersetzungsbüros Claudia Hartwich für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.
8) VERSCHWIEGENHEIT
  1. Das Übersetzungsbüro Claudia Hartwich behandelt die vom Auftraggeber überlassenen Informationen und Unterlagen, auch nach Beendigung des jeweiligen Auftrages, streng vertraulich.
9) VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
  1. Der Umfang einer Übersetzung wird durch das Zählen der Normzeilen ermittelt. Eine Normzeile besteht aus 50 bis 55 Anschlägen (einschließlich Leerzeichen). Angefangene Zeilen werden als ganze Zeilen gerechnet. In der Regel wird der Zieltext für die Rechnungsstellung zugrunde gelegt. Über weitere anfallende Kosten, z.B. für eine Beglaubigung, wird der Auftraggeber vor dem Zustandekommen eines Vertrages in Kenntnis gesetzt. Bei kurzen Texten wird eine Mindestpauschale von 40,00 € berechnet.
  2. Das Übersetzungsbüro Claudia Hartwich übermittelt dem Auftraggeber die Übersetzung/Leistung nach deren Fertigstellung und lässt ihm die Rechnung zukommen. Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Alle eventuellen Überweisungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  3. Das Übersetzungsbüro Claudia Hartwich hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen wie z.B. Versandkosten per Post. Bei einem größeren Auftragsvolumen kann das Übersetzungsbüro Claudia Hartwich einen Vorschuss verlangen. Ebenso kann das Übersetzungsbüro Claudia Hartwich die Übergabe der angefertigten Arbeit von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig machen.
10) Nutzungs- und Urheberrechte
  1. Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung der Übersetzung.
  2. Das Übersetzungsbüro Claudia Hartwich hat das Urheberrecht an der Übersetzung sowie an allen Terminologiedatenbanken oder Übersetzungsspeichern, die bei der Anfertigung der Übersetzung erstellt wurden.
11) Vertragskündigung
  1. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus einem wichtigen Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie gegenüber dem Übersetzungsbüro Claudia Hartwich schriftlich erklärt wurde. Dem Übersetzungsbüro Claudia Hartwich steht in diesem Fall Schadensersatz für entgangene Gewinne in Höhe des Auftragswertes zu.
12) Anwendbares Recht
  1. Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Dresden.
  2. Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

 

Stand Juni 2021